Herzlich Willkommen

Als approbierte deutschsprachige Psychologin in Amsterdam möchte ich Sie herzlich begrüßen auf meiner Homepage.

Ich biete Ihnen in meiner Praxis am Rokin im Zentrum von Amsterdam professionelle psychotherapeutische Hilfe.

Es kann im Leben auf vielfältige Weise dazu kommen, dass wir emotional überfordert sind. Sei es durch plötzlich eintretende Lebensereignisse oder bereits länger andauernde belastende Situationen. Sinn einer jeden psychotherapeutischen Behandlung is es, sich selbst, das eigene Erleben und Verhalten mit Hilfe eines geschützten, kontinuierlichen Behandlungsrahmens, besser zu verstehen. Dadurch können wir aus dem Erleben von Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein an äussere Umstände und innere affektive Zustände herausfinden und unser Leben wieder bewusster in die eigenen Hände nehmen.

Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen konkrete und lebensnahe Lösungen zu erarbeiten, die sich dauerhaft in Ihrem Alltag bewähren. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ziele in einem übersichtlichen Zeitrahmen zu erreichen und arbeite hierzu auf dem aktuellen Stand der Psychotherapie-Forschung. Dabei ist es mir wichtig, dass Sie zu jedem Zeitpunkt vollständig über den Therapieprozess und die psychotherapeutischen Methoden im Bilde sind und eigenverantwortlich an der Erreichung Ihrer Ziele mitwirken.

Ich biete psychologische Therapie für Erwachsene und Paartherapie an.

    • im niederländischen Arztregister („BIG-register“) eingetragene psychologische Psychotherapeutin
    • Praxis im Zentrum von Amsterdam: per Zug, Strassenbahn und U-Bahn direkt erreichbar
    • Abrechnung mit den niederländischen Krankenkassen

Meine Praxis ist Teil der SGGZ. Die BasisGGZ ist für Menschen mit relativ leichter Problematik die in wenigen Sitzungen behandelt werden kann. Für länger bestehende Problematik bitten Sie Ihren Hausarzt um eine Überweisung für die Specialistische GGZ (SGGZ) (unbegrenzte Anzahl an Sitzungen). Um Sie behandeln zu können benötige ich eine Überweisung für SGGZ die nicht älter als 6 Monate sein darf. Hierauf muss der AGB-code des Hausarztes stehen und “dat er sprake is van (het vermoeden van) een DSM-5 diagnose”.  Bei der 1. Sitzung muss ich Ihren Reisepass und Ihre Versicherungskarte einmalig einsehen.

Wenn Sie bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind oder eine internationale Reiseversicherung haben, erhalten Sie am Ende des Monats eine Rechnung von mir, die Sie nach Zahlung zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse  einreichen können. Wenn Sie EU-Student(in) sind und nicht über eine niederländische Basis-Krankenversicherung verfügen, können Therapiekosten über Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgerechnet werden.

Die wichtigsten Tarife für 2026 sind:

  • Intake/Diagnostik-Sitzung : € 231,50
  • Behandel-Sitzung : € 205,96

In meiner eigenen Praxis biete ich ausschließlich Montags und Freitags Termine an. Der früheste Termin an diesen Tagen ist  um 9.30 Uhr, der letze Termin beginnt um 16 Uhr. Wenn ich frühzeitig Bescheid weiß und es sich einrichten lässt, werde ich Ihren Wunschtermin gerne berücksichtigen.

Nach 3-4 Sitzungen stelle ich eine Diagnose und mache Ihnen einen Therapievorschlag.

Wenn Sie einen Termin verschieben oder absagen möchten, teilen Sie mir dies bitte so früh wie möglich per e-mail mit. Termine müssen 2 ganze Arbeitstage (48 Stunden) vorher abgesagt werden. Das Wochenende zählt hierin nicht mit, Termine für Montag müssen bis spätestens Donnerstag Vormittag um 12 Uhr abgesagt werden. Sonst muss ich diese Termine leider in Rechnung stellen. Diese wird nicht durch die Krankenkasse gedeckt.

Erstattung durch die Krankenversicherung

Viele deutsche Krankenkassen und Reiseversicherungen erstatten  keine Therapie im Ausland oder höchstens 2-4 Sitzungen. Was Ihre Krankenkasse zu finanzieren bereit ist, und zu welchen Bedingungen, besprechen Sie am Besten vor Beginn der Therapie mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Ich stelle keine deutschsprachigen Gutachten/ Anträge für deutsche Versicherungen aus.

Wenn Sie die Behandlung erstattet bekommen möchten von Ihrer niederländischen Krankenversicherung, können Sie die Rechnung zur Leistungsabrechnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Die Krankenversicherung kann einen sogenannten „durchschnittlich vereinbarten Tarif“ festlegen, der unter dem von der NZa festgelegten Höchstsatz liegen kann. Dies können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen. Dies kann dazu führen, dass Sie einen höheren Betrag selbst tragen müssen. Sie können sich hierzu auch an die Informationshotline der NZa wenden.

Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die Website:
https://www.contractvrijepsycholoog.nl Auf dieser Website erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Versicherungspolice welchen Erstattungsbetrag vorsieht.

Ich empfehle Ihnen stets vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung nachzufragen, welcher Anteil der Behandlungskosten übernommen wird. Je nach Art Ihrer Police kann es sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. In jedem Fall müssen Sie Ihre gesetzliche Selbstbeteiligung (Eigenanteil) in Höhe von 385 € zahlen.

Mein Rat ist, mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, welchen Betrag sie für die oben genannten Abrechnungscodes erstattet. So erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, welchen Prozentsatz Ihre Krankenversicherung gemäß Ihrer Police übernimmt.

Wartelistenvermittlung

Wartelisten stellen im Gesundheitswesen ein Problem dar. In der psychischen Gesundheitsversorgung (GGZ) können viele Klientinnen und Klienten nicht innerhalb der sogenannten „Treeknormen“ bei einem von ihrer Krankenversicherung vertraglich gebundenen Leistungserbringer behandelt werden. Die Treeknormen sind Vereinbarungen über die maximal akzeptablen Wartezeiten. Für die psychische Gesundheitsversorgung gilt, dass spätestens nach 4 Wochen ein Erstgespräch (Intake) stattfinden muss und die eigentliche Behandlung spätestens nach 14 Wochen beginnen soll. Leitend hierbei ist das Datum auf Ihrer Überweisung.

Wenn die Wartezeiten für Ihre Behandlung bei einem vertraglich gebundenen Leistungserbringer länger sind als die Treeknormen, können Sie selbst eine Wartelistenvermittlung bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. Krankenversicherer haben eine gesetzliche Versorgungspflicht und müssen auf Anfrage eine Vermittlung anbieten.

Ist Ihre Krankenversicherung nicht in der Lage, innerhalb der Treeknormen einen vertraglich gebundenen Leistungserbringer zu finden, und vermittelt sie Sie deshalb an eine nicht vertraglich gebundene Einrichtung (oder finden Sie selbst eine psychotherapeutische Praxis ohne Vertrag mit Ihrer Versicherung), ist die Krankenversicherung verpflichtet, die Behandlung vollständig zu erstatten. Dadurch wird verhindert, dass Sie als Versicherte oder Versicherter durch die Überschreitung der Wartezeiten finanziell benachteiligt werden.

Es ist wichtig, dass Sie dokumentieren, dass Sie eine Vermittlung beantragt haben. Dies können Sie beispielsweise durch eine E-Mail an Ihre Krankenversicherung tun oder – falls erforderlich – durch das Ausfüllen eines Formulars auf der Website Ihrer Krankenversicherung. So vermeiden Sie spätere Unstimmigkeiten (hinsichtlich der Vermittlung und der Höhe der Erstattung).

Sollten Sie über die Wartelistenvermittlung zu uns kommen und Ihre Beschwerde oder Problematik erstattungsfähig sein, ist Ihre Krankenversicherung verpflichtet, die Rechnung vollständig zu übernehmen.

(update Februar 2026)